rBFZ – Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern & Lehrkräfte

Das regionale Beratungs- und Förderzentrum-Ost gehört zur Charles-Hallgarten-Schule. Wir sind Förderschullehrkräfte, die an den Grund- und weiterführenden Schulen im Osten Frankfurts tätig sind. Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit gravierenden Lernbeeinträchtigungen und Behinderungen an den Schulen mit sonderpädagogischen Maßnahmen und Unterstützungen, um eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Wir kooperieren mit den Schulen und Lehrkräften, um schulischem Leistungsversagen entgegenzuwirken.

Wir konzentrieren uns auf die Stärken jedes Kindes. Wir fördern und begleiten die Schüler:innen, um ihre Fähigkeiten und Begabungen zu erweitern und ihre Entwicklung zu unterstützen. Unser Fokus liegt in den Bereichen Prävention, Beratung, Förderung und der Umsetzung der inklusiven Beschulung.

Unsere Arbeit richtet sich an:

  • Schülerinnen und Schüler
  • Eltern
  • Lehrkräfte
  • Schulische Unterstützungssysteme: Teilhabeassistenz, Erzieher:innen

Unser Angebot: Sonderpädagogische Beratung und Unterstützung

Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um das Schulleben und die Entwicklung ihres Kindes. Wir beraten Sie bei den Themen:

  • Schullaufbahn
  • Bildungsgang
  • Übergang von Schule in den Beruf
  • Nachteilsausgleich
  • Vernetzung von Hilfsmaßnahmen außerschulischer Einrichtungen (Sozialrathaus, therapeutische Praxen, Förderzentren,…)
  • Bestimmung des Entwicklungsstandes / Lernstandserhebung
  • Gestaltung von Lernarrangements
  • Förderplan / Zeugnisse
  • Hinführung zu Beratung bei herausforderndem Verhalten
  • Kind–Umfeld–Analyse
  • geeignete Lehr- und Lernmaterialien
  • Gesprächen mit Eltern, Lehrkräften,…

Grundsätze der Arbeit der Beratungs- und Förderzentren (BFZ)

Grundsätze der Arbeit der Beratungs- und Förderzentren (BFZ)

Die hier vorgelegten Grundsätze sind eine komprimierte Darstellung der sich aus der Dienstordnung und den einschlägigen Verordnungen ergebenden Regelungen zur Arbeit der rBFZ.

Zuordnung allgemeiner Schulen zu regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ)

Jeder allgemeinen Schule ist ein regionales Beratungs- und Förderzentrum zugeordnet.

Sonderpädagogische Förderung am Kind im Unterricht der allgemeinen Schule

Das rBFZ bietet grundsätzlich sonderpädagogische Leistungen in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprachheilförderung, geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung gebündelt an und reagiert auf alle sonderpädagogischen Fragestellungen gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Unterstützungssystemen oder Förderschulen. Die sonderpädagogische Förderung ist nachrangig zur individuellen Förderung. Die Lehrkräfte der sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) unterstützen verlässlich die allgemeine Schule im Unterricht. Sie arbeiten auch mit den Eltern eng zusammen. Können die Förderschullehrkräfte des rBFZ einen Förderschwerpunkt fachlich nicht hinreichend abdecken, so leitet das regionale Beratungs- und Förderzentrum Aufträge an ein anderes qualifiziertes BFZ oder an eine Förderschule weiter. Die überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) unterstützen Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Errichtung in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören oder bei der Beschulung kranker Schülerinnen und Schüler. Der Erstkontakt zu überregionalen BFZ erfolgt über das zugeordnete rBFZ.

Kontaktaufnahme erfolgt über die allgemeine Schule

Üblicherweise wenden sich Eltern an ihre Klassenlehrkraft und diese bezieht die Förderschullehrkraft des rBFZ, die vor Ort tätig ist, mit ein. Dieses Vorgehen ist wesentlich, weil die zusätzliche sonderpädagogische Förderung an die Anforderungen des Unterrichts der allgemeinen Schule anknüpft und auf eine angemessene Passung zwischen individueller Lernausgangslage und schulischen Lernanforderungen zielt. Die rBFZ sind die ersten Ansprechpartner für alle Schulformen in Fragen zur sonderpädagogischen Förderung. Die Förderschullehrkräfte des rBFZ sind in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprachheilförderung sowie geistige Entwicklung an den allgemeinen Schulen tätig. Für die spezifische Förderung in den anderen Förderschwerpunkten stehen überregionale BFZ (üBFZ) zur Verfügung. Der Erstkontakt erfolgt über das zugeordnete rBFZ. Darüber hinaus können Landesfachberatungen für Autismus, für Unterstützte Kommunikation oder für Deutsche Gebärdensprache genutzt werden.

Beratungsgespräche zur Abstimmung der weiteren Förderung

Ob für ein Anliegen die sonderpädagogische Förderung, die Schulpsychologie und weitere oder andere Expertisen in Frage kommen, kann man in einem klärenden Gespräch am besten gemeinsam überlegen. Vor jeder umfassenden Unterstützungsleistung durch ein BFZ erfolgt die Klärung des konkreten Beratungs- und Förderauftrags mit den an der Förderung der Schülerin oder des Schülers Beteiligten und den Eltern. Die Beratungsleistung kann bereits im Rahmen der Schulanmeldung im Auftrag der Grundschule erfolgen.

Unterricht und Förderung werden gemeinsam abgestimmt

In der Regel werden sonderpädagogische Fördermaßnahmen in der Klassengemeinschaft als individuelle und differenzierende Maßnahme erteilt. Sie sind auf diese Weise für das Kind nachhaltiger und wirksamer. Auch separate Förderkurse können sinnvoll sein, wenn sie an das Lernziel der Jahrgangsstufe anknüpfen. Zusätzliche sonderpädagogische Fördermaßnahmen als präventive, vorbeugende Maßnahmen bedürfen vor Beginn der Maßnahme der Einwilligung der Eltern.

Elterngespräche durch die Lehrkräfte des rBFZ

Auch die Lehrkräfte der rBFZ arbeiten mit den Eltern eng zusammen. Unterrichts- und Erziehungsziele werden mit den Eltern gemeinsam besprochen. In einem Beratungsgespräch werden die Vorschläge der Eltern zur Förderung ihres Kindes erörtert. Alleine anhand eines individuellen Förderplans lässt sich die Entwicklung eines Kindes nicht umfassend darstellen und an die Eltern vermitteln. Deshalb ist das gemeinsame, vertrauensvolle Gespräch zwischen Eltern und Lehrkräften von wesentlicher Bedeutung. Das Beratungsgespräch findet regelmäßig statt. Auch Vorschläge der Eltern zur Förderung ihres Kindes können hier gemeinsam erörtert werden.

Aufsichtsführung in den Pausen durch die Lehrkraft des rBFZ

Die Lehrkräfte des rBFZ leisten Pausenaufsicht in dem Maße, wie es an der Einsatzschule für Lehrkräfte üblich ist. Die Aufsichtsführung dient auch der Erkenntnis über das Schülerverhalten außerhalb des Unterrichts und kann Anlass sein für die Fortschreibung des individuellen Förderplans, einer Erziehungsvereinbarung oder des Pausenkonzepts der Schule.

Verteilung der Ressourcen durch die inklusiven Schulbündnisse

Die inklusiven Schulbündnisse legen verbindliche, regionale Kriterien zur jährlichen Verteilung der Gesamtressource aller sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen unter Berücksichtigung ihres flexiblen Einsatzes sowohl an allgemeinen Schulen als auch an Förderschulen fest. Unter Beachtung der vom inklusiven Schulbündnis festgelegten Kriterien zur jährlichen Verteilung der Gesamtressource aller sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen erarbeitet das regionale Beratungs- und Förderzentrum einen konkreten Verteilungsplan der Förderschullehrkräftestunden für allgemeine Schulen. Dieser Verteilungsplan legt die Förderschullehrkräftestunden für das kommende Schuljahr fest und berücksichtigt dabei Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern und die Ausgangslage der Einzelschule. Die Leiterin oder der Leiter des rBFZ legt den Mitgliedern den Verteilungsplan über die sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote vor.

Einsatzplanung mit vollem Pflichtstundenumfang an einer Schule

Die Förderschullehrkräfte des regionalen Beratungs- und Förderzentrums werden in der Regel mit ihrem vollen Pflichtstundenumfang an der allgemeinen Schule eingesetzt. Auf personelle Kontinuität in der Zuordnung der Lehrkräfte an eine Schule ist zu achten. Die zur Förderung am Kind im inklusiven Unterricht zur Verfügung stehenden Förderschullehrerstunden sind im Stundenplan der allgemeinen Schule zu verorten. Es ist darauf zu achten, dass die Förderschullehrkräfte insbesondere für die Fachrichtungen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprachheilförderung und geistige Entwicklung möglichst mit vollem Stundendeputat schulbezogen an allgemeinen Schulen vorzusehen sind. Ausnahmen sind beispielsweise zur Sicherstellung einer möglichst wohnortnahen Beschulung insbesondere im ländlichen Raum möglich. Falls erforderlich, können sonderpädagogische Beratungsangebote als vorbeugende Maßnahmen nach § 3 VOSB in Abstimmung mit der Schulleitung der allgemeinen Schule durchgeführt werden. Soweit diese – im Einzelfall – im laufenden Unterricht erbracht werden, sind diese Bestandteil der Unterrichtsverpflichtung der Förderschullehrkraft. Meist werden diese Maßnahmen im Rahmen der außerunterrichtlichen Dienstwahrnehmung der Förderschullehrkraft durchgeführt.

Qualitätssicherung anhand der Kooperationsvereinbarung in den inklusiven Bündnissen

Die Zusammenarbeit der allgemeinen Schulen und der rBFZ gründet sich auf eine Kooperationsvereinbarung. Die Kooperationsvereinbarung regelt Förderkonzeptionen und die Grundlagen der Kooperation. Evaluation und Fortschreibung der Vereinbarung erfolgen in sinnvollen zeitlichen Abständen. Die BFZ selbst evaluieren ihre Wirksamkeit, Verlässlichkeit und Professionalität. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des inklusiven Schulbündnisses legen im Rahmen einer regionalen Kooperationsvereinbarung den konkreten Ablauf, die regional spezifischen Aufgaben und die örtlichen Strukturen der Tätigkeit für die Zusammenarbeit des regionalen Beratungs- und Förderzentrums mit den allgemeinen Schulen fest. Die Kooperationsvereinbarung regelt schulübergreifende Vertretungs- und Fortbildungskonzepte sowie Grundsätze schulbezogener Förderkonzeptionen für inklusiven Unterricht. Hierbei kommt der Gestaltung der Berufsorientierung und des Ganztagsangebots eine besondere Bedeutung zu. Die Kooperationsvereinbarung dient den Lehrkräften als Arbeitsgrundlage. Evaluation und Fortschreibung der Vereinbarung erfolgen in sinnvollen zeitlichen Abständen.

Vermittlung von Schulabschlüssen als Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt

Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung erhalten über die individuelle Förderung hinausgehende Lernangebote, die sie darin unterstützen, den bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen. Im Förderschwerpunkt Lernen sollten die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich den Berufsorientierten Abschluss erhalten, wenn sie dem Unterricht folgen und die Praktika bewältigen. Die Teilnahme an kontinuierlichen Lerntagen und Blockpraktika ist möglich.

Das rBFZ ist für folgende Schulen zuständig

Zur Region des rBFZ Ost gehören die Stadtteile Bergen-Enkheim, Bornheim, Fechenheim, Riederwald und Seckbach sowie Teile des Nord- und des Ostends. Für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in der Region des rBFZ Ost besuchen, können Lehrkräfte sowie Eltern eine Beratung anfordern. Lehrkräfte der Kooperationsschulen können sich direkt an die vor Ort tätigen Lehrkräfte des rBFZs wenden.

Wir bieten an den Schulen individuelle Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung jedes Kindes an:

  • Unterstützung im Klassenunterricht
  • Diagnose des Lernstands
  • Erstellung individueller Lernmaterialien
  • Einzel- und Kleingruppenförderung
  • Beratung und Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung des inklusiven Unterrichts
  • uvm…
Karte des Gebietes des rBFZ-Ost

Grundschulen

Weiterführende Schulen

Schulen in freier Trägerschaft

Förderschwerpunkte

Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können – je nachdem, welche Voraussetzungen und Bedürfnisse sie mitbringen – im Rahmen ihres Förderschwerpunktes entweder an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule unterrichtet werden.

Um Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in ihrer Entwicklung zielgerichtet zu unterstützen, unterscheidet man nach folgenden Förderschwerpunkten:

Übersicht

Lernen

Schülerinnen und Schüler, die die Lernziele der allgemeinen Schule nicht erreichen können werden im Bildungsgang Lernen unterrichtet. Sie haben langanhaltende und umfassende Schwierigkeiten dem Unterrichtsstoff ihrer Jahrgangsstufe zu folgen. Im Förderschwerpunkt Lernen werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die den berufsorientierten Abschluss anstreben, aber trotz intensiver, langfristiger Förderung die Anforderungen der allgemeinen Bildungsgänge nicht erfüllen können.

(Die Schülerinnen und Schüler werden nach einem individuellen Lehrplan unterrichtet, der vom Lehrplan der allgemeinen Schule abweicht.)

Emotionale und soziale Entwicklung

Der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung konzentriert sich auf Schülerinnen und Schüler, die in dem Bereich des sozialen Handelns und des emotionalen Erlebens intensiver sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen, beispielsweise in der Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen der Affektsteuerung, der Bindungsfähigkeit, der Fähigkeit zur sozialen Eingliederung, der schulische Lern- und Arbeitsfähigkeit, dem Umgang mit angemessener Sprache und der eigenen Organisationsfähigkeit.

(Die Schülerinnen und Schüler werden nach dem Lehrplan und der Zielsetzung der allgemeinen Schule unterrichtet.)

Sprachheilförderung

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund schwerer Sprachbeeinträchtigungen die Bildungsangebote nur mit umfänglicher sprachheilpädagogischer Unterstützung nutzen können, werden im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung unterstützt.
Häufig wirken sich die Sprachbeeinträchtigungen auch auf die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung der Schülerinnen und Schüler aus. Zudem sind der Leselernprozess und der Schriftspracherwerb bei sprachbeeinträchtigten Kindern besonders erschwert.

(Die Schülerinnen und Schüler werden nach dem Lehrplan und der Zielsetzung der allgemeinen Schule unterrichtet.)

Geistige Entwicklung

Im Rahmen des Förderschwerpunkts geistige Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler mit einer umfassenden, schweren und lang andauernden Lernbeeinträchtigung unterrichtet. Beeinträchtigungen können in den Bereichen des Sozial-Emotional en, des Kognitiven, des Kommunikativen, der Sinne und des Motorischen auftreten.

Das Ziel von Unterricht und Erziehung ist die aktive kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Sie sollen selbst bestimmt soziale Bezüge mitgestalten, ein selbstständiges Leben führen und zur eigenen Existenzsicherung beitragen.

(Die Schülerinnen und Schüler werden nach einem anderen Lehrplan unterrichtet, der vom Lehrplan der allgemeinen Schule abweicht.)

Körperliche und motorische Entwicklung

Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung stehen Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt, die aufgrund einer Schädigung des Stütz- und Bewegungssystems, einer organischen Schädigung oder einer chronischen Krankheit so beeinträchtigt sind, dass sie nur mit umfänglicher sonderpädagogischer Unterstützung dem individuell möglichen Bildungsgang folgen können.
Je nach Beeinträchtigung können sie gleichzeitig Ansprüche in anderen Förderschwerpunkten haben.

(Die Schülerinnen und Schüler werden nach dem Lehrplan und der Zielsetzung der allgemeinen Schule unterrichtet.)

Schwerpunkt Sehen

Schülerinnen und Schüler, die blind sind oder deren Sehvermögen auf ein Drittel bis ein Zwanzigstel der Norm reduziert ist und die daher besondere Hilfe bzw. Ausstattung benötigen, werden im Rahmen des Förderschwerpunkts Sehen unterrichtet. Es wird unterschieden zwischen den Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich Blinde und im Bereich Sehbehinderte. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen werden in der Regel zielgleich unterrichtet und erhalten Abschlüsse der allgemeinen Schulen.

Die Beratung und Unterstützung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem überregionalen BFZ Sehen.

Schwerpunkt Hören

Im Förderschwerpunkt Hören werden Kinder und Jugendliche unterrichtet, die gehörlos, schwerhörig oder taub sind oder unter auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen leiden. Der Förderschwerpunkt schließt aber auch Schülerinnen und Schüler mit weiteren Handicaps wie z.B. kognitiven, psychischen und körperlichen Einschränkungen oder einer Hör-Seh-Beeinträchtigung ein.

Betroffene Schülerinnen und Schüler werden in der Regel zielgleich unterrichtet und erhalten Abschlüsse der allgemeinen Schulen.

Die Beratung und Unterstützung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem überregionalen BFZ Hören.

Förderung bei längerfristiger Erkrankung

Schülerinnen und Schüler, die längerfristig in einer Klinik oder an einer ähnlichen stationären Einrichtung aufgenommen und daher am Besuch ihrer allgemeinen Schule gehindert sind, besuchen die Schule für Kranke oder erhalten häuslichen Sonderunterricht. Der Unterricht findet in kleinen Lerngruppen, aber auch einzeln statt und orientiert sich an den Lehrplänen der entsprechenden Schulform, unter Berücksichtigung der Belastbarkeit und des Gesundheitszustandes der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Das Ziel des Unterrichts besteht darin, erkrankte Schülerinnen und Schüler individuell so zu fördern, dass sie nach längerem krankheitsbedingten Fehlen dem Unterricht in ihrer Herkunftsschule wieder folgen können und den Anschluss finden.

Die Beratung und Unterstützung erfolgt in Zusammenarbeit mit der überregionalen BFZ Schule für Kranke.

Unser Ablauf / Vorgehen

Hat Ihr Kind eine Behinderung oder Beeinträchtigung? Hat ihr Kind langandauernde Schwierigkeiten in der Schule und leidet darunter? Hat Sie die Lehrkraft Ihres Kindes diesbezüglich angesprochen? Suchen Sie Beratung für die Schullaufbahn Ihres behinderten oder beeinträchtigten Kindes?

Dann kontaktieren Sie uns!

Prävention / Vorbeugende Maßnahme

Schülerinnen und Schüler haben Probleme, dem Unterricht an der Schule zu folgen. Unser Beratungsangebot richtet sich an Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Eltern, wenn sich Fragestellungen zu den Themen Lernen und/oder Sprache und/oder Verhalten von Kindern ergeben. Es werden Rahmenbedingungen analysiert und gemeinsam Fördermaßnahmen gesucht und vereinbart. Dann können die Schülerinnen und Schüler durch sonderpädagogische Förderangebote unterstützt werden.
Ziel ist die Teilnahme am Unterrichtsangebot der Schule.

  • Eltern und /oder Lehrkräfte stellen einen Antrag auf Unterstützung
  • Eltern / Sorgeberechtigte unterschreiben die Einverständniserklärung zur Kooperation mit dem rBFZ-Ost
  • Diagnostik und Beratung durch Lehrkräfte des rBFZ-Ost
  • Erstellung eines individuellen Förderplanes
  • Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen

Den erwähnten Antrag auf Unterstützung und die Einverständniserklärung finden Sie als Download am Ende der Seite.

Gemeinsam Lernen – Inklusiver Unterricht

Feststellung des Anspruches auf sonderpädagogische Förderung
Schulen mit einer inklusiven Schulkultur sind bestrebt, auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und Beeinträchtigungen bestmöglich zu fördern, sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und ihnen dadurch die aktive und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

An inklusiv arbeitenden Schulen werden Kinder und Jugendlichen mit festgestelltem Anspruch auf Förderung von Lehrkräften der allgemeinen Schule und von Förderschullehrkräften unterrichtet. Eltern und außerschulische Partner werden in die gemeinsame Förderplanung einbezogen. Lehrkräfte der Beratungs- und Förderzentren (BFZ) unterstützen durch sonderpädagogische Maßnahmen.

Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung werden in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten durch individuelle und bedarfsgerechte Angebote von multiprofessionellen Akteuren in Zusammenarbeit mit den Eltern gefördert.

Die Lehrkräfte und die Schulleitungen stehen den Eltern als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontakt

Stufenleitungen des rBFZ:
Frau Häfner (weiterführende Schulen)
Herr Hillenbrand (Grundschulen)

Das rBFZ-Ost sitzt unter dem Dach der Charles-Hallgarten-Schule
Sie erreichen uns unter:
Telefon 069-212-77010
poststelle.charles-hallgarten-schule@stadt-frankfurt.de

Charles-Hallgarten-Schule
regionales Beratungs- und Förderzentrum Ost
Am Bornheimer Hang 10
60386 Frankfurt am Main

Downloads

Hier haben wir Dokumente als Download hinterlegt, die für eine Förderung relevant sind: